Weiterbildung im Ausland: Infos zur Reiseversicherung

Ob Auslandssemester, Sprachschulen und -seminare oder als Freiberufler – vor einem längeren Aufenthalt ausserhalb der Schweiz sollte man die richtige Reiseversicherung auswählen. Dazu zählt zum einen die Krankenversicherung, zum anderen eine Rücktrittsversicherung bei kostenpflichtigen Studienreisen. Hier ein Überblick, was es bei der Auswahl eines adäquaten Versicherungsschutzes zu beachten gilt.

Sicher bei Krankheit: Versichertenschutz im Ausland

Informatikstudentin programmiertWer einen längeren Aufenthalt im Ausland plant, sollte auch den Ernstfall im Auge haben. Auch wenn der Gedanke daran nicht angenehm ist, es existiert leider immer ein gewisses Risiko für unerwartete Erkrankungen, Unfälle oder andere Zwischenfälle, welche die Gesundheit gefährden. Mit einer Krankenversicherung, die auch im Ausland den nötigen Schutz gewährt, ist man zunächst einmal auf der sicheren Seite. Denn gerade junge Leute, die an einer Sprachreise teilnehmen oder an einer ausländischen Hochschule studieren wollen, können sich die ärztliche Behandlung im Ausland oft nicht leisten. Und besonders kostspielig wird es, wenn ein Rücktransport in die Heimat notwendig ist. Daher gilt: Besser einen ausreichenden Versicherungsschutz abschliessen, als am falschen Ende zu sparen und die Gesundheit zu riskieren.

Die Schweiz hat ein Abkommen mit den anderen europäischen Ländern geschlossen, um die Sozialversicherungen und deren Koordinierung zu regeln. In diesem Merkblatt, das die Auslandschweizer-Organisation zusammengestellt hat, gibt es nähere Informationen zu dem Thema Sozialversicherung im Ausland.

Rücktrittversicherung schützt vor finanziellen Einbussen

Wo der Abschluss einer Krankenversicherung Pflicht sein sollte, ist die Rücktrittsversicherung nur eine Option; und zwar für solche Auslandsaufenthalte, die wie eine Pauschalreise gebucht werden. Dazu zählen vor allem Studienreisen und Sprachlehrgänge. Deren Kosten liegen meistens im hohen vierstelligen Bereich und wurden oft über einen längeren Zeitraum angespart. Umso ärgerlicher, wenn die Reise nicht angetreten werden kann und diese Kosten trotzdem zu hundert Prozent bezahlt werden müssen.

In manchen Fällen bieten die Veranstalter der Reisen eine Rücktrittsregelung an. Wenn der Vertrag keine entsprechende Klausel enthält, ist es empfehlenswert, eine separate Rücktrittsversicherung abzuschliessen. Diese springt dann ein, wenn es einen unvorhergesehenen Grund für die Absage der Reise gibt. Dazu zählen zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall, eine unerwartete Schwangerschaft oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes.

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