Akademische Weiterbildung: Nicht ohne Matura
Im Jahr 2011 hat die damalige Regierung Österreichs das Konzept "LLL:2020" präsentiert, ein Strategiepapier zum Thema lebensbegleitenden Lernen. Mit dem Papier wurden Maßnahmen ergriffen, die Menschen in Österreich den Weg zur beruflichen Aus- und Weiterbildung ermöglichen sollen. Auch acht Jahre nach der Verabschiedung des Konzepts ist das Thema des lebensbegleitenden Lernens hierzulande hochaktuell.
Immer mehr Menschen interessieren sich für Möglichkeiten, sich beruflich weiterzubilden. Die umfassenden Weiterbildungsangebote bieten zahlreiche Optionen, für die verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind. Für ein berufsbegleitendes Studium ist in Österreich die Matura notwendig. Dieser Ratgeber klärt auf, wie die Matura nachgeholt werden kann.
Wege zur Matura
Die Matura ist wie auch in der Schweiz oder Liechtenstein der höchste Schulabschluss, der zum Besuch einer Hochschule berechtigt. Analog dazu wird auch der Begriff Reifeprüfung verwendet, der den offiziellen Terminus darstellt. Im österreichischen Bildungssystem erlangen Schüler nach dem 12. Schuljahr an allgemeinbildenden höheren Schulen die Matura. Schüler an einer berufsbildenden höheren Schule schließen nach 13. Schulstufen mit dem Abschluss ab. Voraussetzung ist jeweils eine bestandene Abschlussprüfung.
Ähnlich wie in anderen deutschsprachigen Ländern können alle Bürger die Matura auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg nachholen. Wer sich für ein berufsbegleitendes Studium entscheidet und keine Matura hat, muss diesen Weg einschlagen.
Matura nachholen neben dem Beruf
Wer die Reifeprüfung nicht während der schulischen Laufbahn absolviert hat, kann es bei verschiedenen Institutionen nachholen. Die Möglichkeiten dazu sind in Österreich vielseitig. Neben Beruf und Familie die Matura nachzuholen kann herausfordernd sein. Für das berufsbegleitende Studium ist die Reifeprüfung jedoch unerlässlich.
Ganz gleich für welchen Weg sich interessierte Teilnehmer entscheiden, eine gründliche Vorbereitung auf die Reifeprüfung ist von entscheidendem Vorteil. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung kostet nicht nur Geld und demotiviert. Viel schlimmer ist für durchgefallene Teilnehmer die verlorene Zeit, die bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung wertvoll ist.
Vorbereitung auf die Reifeprüfung
Die Teilnahme an einem prüfungsanerkannten Vorbereitungslehrgang für die Matura ist eine gute Investition in die eigene Bildung. Im Rahmen der Lehrgänge werden die notwendigen Unterrichtseinheiten für die Reifeprüfung detailliert thematisiert. Ein besonderer Fokus liegt bei den Lehrgängen auf den Fächern Mathematik und Physik. Sie stellen für die meisten Maturanten die höchsten Hürden dar. In diesem Fächern ist die Durchfallquote deutlich höher.
Teilnehmer an einem Vorbereitungslehrgang können die dadurch entstehenden Kosten durch Mittel aus der Landesförderung teilweise abdecken. Für Mitglieder von Gewerkschaften sind weitere Vergünstigungen möglich.
Drei Wege zur Matura
Mit der kompetenten Vorbereitung und genügend Selbstvertrauen gelingt der erfolgreiche Abschluss der Reifeprüfung. In Österreich kann die Matura auf folgenden Wegen nachgeholt werden:
• Mit der Berufsreifeprüfung, kurz BRP, erlangen die Teilnehmer einen der Reifeprüfung gleichgestellten Abschluss und uneingeschränkten Zugang zu allen Studiengängen im Dualen Studium, Vollzeit- oder Fernstudium. Voraussetzung zur BRP ist eine abgeschlossene Berufsausbildung - beispielsweise eine Lehre, Meisterprüfung oder mindestens dreijährige mittlere Schule.
• An einem Abendgymnasium können Teilnehmer ab 17 Jahren in Form von Präsenz- oder Fernstudium die Matura erlangen. Dies bietet sich für berufstätige Personen an. Der Aufbau in Modulen ermöglicht eine flexible Teilnahme und eine individuelle Vorbereitung auf die Prüfung.
• Die Maturaschule ist der umfangreichste Weg zum Abschluss. An der Schule wird der Unterrichtsinhalt eines Oberstufenrealgymnasiums nachgeholt. Entsprechend viel Wissen wird vermittelt. Die Schule ist geeignet für Personen ohne Berufsausbildung oder sonstige Vorbildung. Einzige Voraussetzung ist eine mindestens achtjährige Schulbildung und das Mindestalter von 15 Jahren.