Weiterbildungen Verwaltungsfachangestellte

Verwaltungsfachangestellte haben eine große Auswahl an akademischen und nicht-akademischen Weiterbildungen.Verwaltungsangestellte sind meist in öffentlichen Einrichtungen wie Bundesbehörden, Ministerien sowie Kommunal- und Landesverwaltungen tätig. Eingesetzt werden können sie jedoch ebenso bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wie auch Großfirmen. Ihre Aufgaben unterscheiden sich trotz der verschiedenen Einsatzorte allerdings kaum: Verwaltungsvorgänge, Ablagewesen, allgemeine Büroorganisation und -koordination, Erstellung von Berichten, Bearbeitung von Anträgen und Genehmigungen stellen ihre Kernaufgaben dar. Verwaltungsfachangestellte werden auch beispielsweise als Standesbeamte, Buchhalter, oder im Innen- und Außendienst von Ordnungsämtern eingesetzt.

Die Ausbildung

Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet je nach Art der ausbildenden Behörde in einer unterschiedlichen Fachrichtung statt. Mögliche Fachrichtungen sind Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern, sowie Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und findet im ausbildenden Betrieb und in der Berufsschule statt. Dabei sind Berufsschulblöcke mit einer Dauer von sechs Wochen üblich, von denen zwei in jedem Ausbildungsjahr stattfinden. Darüber hinaus ist der Besuch verschiedener Lehrgänge erforderlich. In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden allgemeine Fertigkeiten und Berufskenntnisse vermittelt, im dritten Jahr erfolgt die Vertiefung des Wissens entsprechend der jeweiligen Fachrichtung. Für das Erlernen des Berufs ist eine bestimmte Schulbildung zwar nicht vorgeschrieben, jedoch werden von den Ausbildungsbetrieben in der Regel Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss eingestellt. Zu den Anforderungen in der Ausbildung und im späteren Beruf gehören neben hoher Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und vertraulichem Umgang mit firmeninternen Informationen vor allem gute Kenntnisse der deutschen Sprache.

Daneben ist, in Abhängigkeit des genauen Tätigkeitsbereichs, grundlegendes Wissen in Mathematik, Wirtschaft und Recht, sowie Datenverarbeitung von Bedeutung. Während der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten werden hauptsächlich juristische Fächer, insbesondere Privat-, Kommunal- und Staatsrecht sowie Verwaltungs- und Haushaltsrecht unterricht. Zu den weiteren Unterrichtsfächern gehören vornehmlich Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Rechnungswesen, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre und Textverarbeitung.

Mögliche Weiterbildungen

Die Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Berufsfeld gehen für nicht Akademiker vom Fachkaufmann, über den Verwaltungsfachwirt oder auch Sozialwirt bis hin zum Verwaltungsbetriebswirt. Kurse für diese drei Weiterbildungsmaßnahmen können an privaten Weiterbildungsakademien absolviert werden. Zuerst muss dabei der Fachkaufmann erworben werden. Dieser berechtigt, an der Prüfung zum Sozial oder Verwaltungsfachwirt teilzunehmen. Der Fachwirt wiederum ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung zum Verwaltungsbetriebswirt. Akademisch betrachtet hat der Betriebswirt den Stellenwert eines erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiums. Wichtig ist jedoch, dass die ortsansässige Industrie- und Handelskammer die Prüfungen durchführt, da diese in der EU die einzig anerkannten Abschlüsse vergibt.

Wer zum Zeitpunkt der Ausbildungsbeendigung bereits über die allgemeine Hochschulreife, also Abitur, verfügt, kann anschließend ein Studium zum/zur Dipl.-VerwaltungswirtIn (FH) im gehobenen Dienst, Bachelor of Arts oder Public Management anstreben. Das Studium dauert in etwa vier Semester. Dieser Studienabschluss kann es ermöglichen verbeamtet zu werden, die Voraussetzungen sind damit zumindest erfüllt. Das Studium kann an Berufsakademien, Universitäten und Hochschulen durchgeführt werden. Ob Ganztags oder Berufsbegleitend spielt lediglich finanziell eine Rolle.

Ungeachtet der vorher ergehenden akademischen Laufbahn, kann jeder Verwaltungsangestellte, nach Vollendung seines zweiten Jahres der Vollzeitbeschäftigung, einen Antrag auf einen sogenannten Aufstiegslehrgang bei seinem Arbeitgeber stellen. Diesem wird ohne weiteren Anforderungen zugestimmt, wenn die Facharbeiterprüfung mit der Note zwei abgeschlossen wurde. Ist dies nicht der Fall, muss eine Zulassungsprüfung im Vorfeld bestanden werden. Meist berufsbegleitend findet anschließend eine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt (kombiniert mit dem Fachkaufmann) statt. Diese kann der Einstieg in die Beamtenlaufbahn werden, insofern alle weiteren Stufen bis zum Betriebswirt gemeistert werden.